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Die evangelisch-lutherischen Kirchengemeinden
bilden unter Erhaltung der eigenen Rechtspersönlichkeit den
Evangelisch-lutherischen Kirchenverband Goslar
Dieser Verband dient der Wahrnehmung gemeinsamer Aufgaben, der Unterhaltung gemeinsamer Einrichtungen und der Finanz- und
Vermögensverwaltung der beteiligten Kirchengemeinden.
Der Kirchenverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und ordnet und verwaltet seine Angelegenheiten in eigener Verantwortung.
Die Verwaltung des Kirchenverbandes erfolgt durch das Kirchenverbandsamt (KVA).
Organe des Kirchenverbandes sind die Verbandsversammlung
und der Verbandsvorstand.
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