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Insbesondere werden folgende Aufgaben wahrgenommen:
- Verwaltung aller Angelegenheiten des Kirchenverbandes und der Einrichtungen - Finanz- und Vermögensverwaltung
- Beratung der Kirchengemeinden - Führung der Kirchenbücher (Kirchenbuchamt) - Verwaltung von Liegenschaften - Erhebung von Miet- und Pachtzinsen - Bearbeitung der Personalangelegenheiten
- Vorbereitung der Zahlbarmachung der Dienstbezüge, Vergütungen und Löhne - Verwaltung der gemeinsamen Einrichtungen des Kirchenverbandes
Als gemeinsame Einrichtungen werden verwaltet:
Außerdem wird für die Verbandsgemeinden ein gemeinsames freiwilliges Kirchgeld erhoben.
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